
Eigenmächtige Abwesenheit ist nicht von Vorgesetzten genehmigtes und nicht durch zwingende Gründe wie Krankenhausaufenthalt erzwungenes Nichterscheinen zu gerichtlichen Vorladungen, Wehr- und Zivildienst. == Wehrdienst == Eigenmächtige Abwesenheit stellt die häufigste Form eines Vergehens gegen das Wehrstrafgesetz (WStG) dar. § 15 WStG (Eigen...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenmächtige_Abwesenheit

eigenmächtige Abwesenheit, das eigenmächtige Fernbleiben oder Entfernen von der Truppe, von der militärischen Dienststelle oder vom Zivildienst; wird, wenn sie länger als drei volle Kalendertage dauert, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 15 Wehrstrafgesetz, § 52 Zivildienst-Ges...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.